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Welche Pflichten, habe ich als Freier nach (ProstSchG)

 

information und Pflichten für Bordell-Besucher

Worauf Sie beim Besuch eines Bordells besonders achten sollten

Kunden von Prostituierten haben mit Einführung des neuen ProstSchG folgende Verpflichtungen:


Kondompflicht
Es gilt die Verpflichtung zur Verwendung eines Kondoms u.a:

● bei vaginalen Geschlechtsverkehr
● analem Geschlechtsverkehr
● oralem Geschlechtsverkehr
Impliziert ist die Anwendung des Kondoms am Geschlechtsteil des Mannes.

Erkennbare Fremdbestimmung
Es ist darauf zu achten, dass:

● keine Zwangslage besteht
● keine wirtschaftliche Abhängigkeit vorliegt

● keine Ausnutzung / Ausbeutung durch Dritte erfolgt
● die Personen volljährig sind
● Prostituierte selbstbestimmt sind
● notwendige Voraussetzungen zur Ausübung der Prostitution vorliegen

(Voraussetzungen sind u.a. regelmäßige Anmeldungen und Gesundheitsberatungen. Prostituierte erhalten hierfür jeweils Bescheinigungen)
Besondere Vorsicht ist gegeben, wenn der Verdacht besteht, dass die Prostituierte fremdbestimmt sein könnte.

Personen, die Dienste von Prostituierten in Anspruch nehmen, bei denen ein Zwang und/oder eine Fremdbestimmung zu erkennen ist oder Hinweise erkennbar sind, müssen mit Strafen rechnen.

Für Freier ist der Verstoß gegen die Bestimmungen des ProstSchG strafbar.